Alexis Gula


Schornsteinfegermeisterbetrieb
Gebäudeenergieberater (HWK)
Sachverständiger für Feuchte - und Schimmelprobleme
Zertifizierter Brandschutztechniker

Weiherstr. 10 - 73207 Plochingen
Tel.: 07153 - 28400, Fax.: 07153 - 73680
Email: info@schornsteinfeger-gula.de

Aktuelle Themen



Erneuerbares Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Was muss ich als Hausbesitzer beim Austausch eines Heizkessels beachten?
Hierkönnen Sie sich selbst informieren.
Gerne stehe ich Ihnen aber auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.



Neues Schornsteinfegerhandwerksgesetz verabschiedet. 

Seit dem 01.01.2009 ist das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz werden viele weitreichende Veränderungen im Berufsbild des Schornsteinfegers eintreten. Ziel des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ist die Anpassung an geltendes EU‐Recht. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, ihre Gesetzgebung EU‐konform zu gestallten. Darüber hinaus soll ein Plus an Markt und Wettbewerb unter Schornsteinfegern erzielt werden. In wieweit diese ehrgeizigen Ziele erreicht werden können wird die Zukunft zeigen.

Die Umsetzung der Reformen im Schornsteinfegerhandwerk muss bis zum Ablauf der Übergangsfrist (31.12.2012) erfolgt sein. Bis zu diesem Termin ändert sich für Sie als Kunde nichts Grundlegendes. Die Kehrbezirke mit den zuständigen Schornsteinfegermeistern bleiben in ihrer jetzigen Form und Größe bestehen. Eine freie Wahl zwischen den im Amt befindlichen Schornsteinfegermeistern ist bis zum 31.12.2012 nicht möglich.

Sie als Kunde und ich als Ihr Schornsteinfegermeister sind bis zum 31.12.2012 an die Kehr- und Überprüfungsordnung gebunden. Ab 01.01.2013 müssen freiwerdende Kehrbezirke zur neuen Besetzung europaweit ausgeschrieben werden. Die Vergabe der Kehrbezirke ist dann allerdings auf 7 Jahre limitiert. Während dieser Zeit muss der zuständige Bezirkschornsteinfegermeister der von jetzt an bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger heißt, alle Feuerungsanlagen in seinem Zuständigkeitsbereich mindestens zweimal in Augenschein genommen haben. (Feuerstättenschau)

Für alle hoheitlichen Aufgaben wie die Feuerstättenschau, die Bauabnahme, die feuerungstechnische Beratung ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verantwortlich und zuständig. Der Kunde wie auch der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kann bei diesen Arbeiten nicht frei wählen. Diese Aufgaben können nur von dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.

Eine Kehrordnung wird weiterhin die Häufigkeit, die Kehrfristen und die zu kehrenden bzw. zu überprüfenden Anlagen reglementieren. Die Termine dafür legt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger fest. Jeder Hausbesitzer hat nun dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eine Rückmeldung über die durchgeführten Arbeiten zukommen zu lassen. Der Kunde ist an die Vorgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gebunden. Für die fristgerechte Durchführung der Arbeiten ist der Hausbesitzer verantwortlich.

Bisher habe ich als Schornsteinfegermeister dies eigenständig übernommen und kann dies auch gerne weiterhin für Sie erledigen.

Wer in Baden-Württemberg Schornsteinfegerarbeiten ausführen darf, ist nach strengen gesetzlichen Vorgaben geregelt und an viele Auflagen gebunden. Sie bestellen sich nach Maßgabe des Feuerstättenbescheides einen von Ihnen gewählten Schornsteinfeger zur Verrichtung der Arbeiten ins Haus und melden die Durchführung der Arbeiten unter Bekanntgabe des Betriebes dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Sollten Termine versäumt werden, wird Ihnen vom zuständigen Ordnungsamt die Androhung einer Ersatzvornahme zugestellt.

Um dieses vorprogrammierte Durcheinander zu vermeiden, stehe ich Ihnen gerne als Ihr vertrauter bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zur Verfügung und werde auch in Zukunft die notwendigen Arbeiten, sofern Sie dies wünschen, völlig automatisch für Sie erledigen.

Über die klassischen Schornsteinfegerarbeiten hinaus, biete ich als hoch qualifizierter Fachmann meine Dienste an. Wann immer es um Energieeinsparung, Energieausweise, Feuerstättenreinigung, Rauchwarnmelder, Schornsteinbau bzw. Sanierung geht- rufen Sie mich gerne an.    

Ihr Schornsteinfegermeister



Alexis Gula